{"id":1711,"date":"2024-09-23T14:15:47","date_gmt":"2024-09-23T12:15:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/?p=1711"},"modified":"2024-09-23T14:22:13","modified_gmt":"2024-09-23T12:22:13","slug":"tierschutzwidriges-zubehoer-fuer-hunde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/tierschutzwidriges-zubehoer-fuer-hunde\/","title":{"rendered":"Tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r f\u00fcr Hunde"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><em>Verbot der Tierqu\u00e4lerei (nach \u00d6sterr. Tierschutzgesetz \u00a7 5) ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerz, Leid oder Schaden zuzuf\u00fcgen, oder es in schwere Angst zu versetzten. Dazu z\u00e4hlen unter anderem: Qualzucht, Ger\u00e4te zur Ausbildung von Tieren, sch\u00e4dliche Umwelteinfl\u00fcsse, Bewegungseinschr\u00e4nkungen und Vernachl\u00e4ssigungen. Im speziellen erkl\u00e4ren und listen wir hier verbotenes &#8222;<\/em><em>Tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r&#8220; f\u00fcr Hunde und deren tierschutzwidrigen Einsatz auf.<\/em><\/p>\n<figure id=\"attachment_1727\" aria-describedby=\"caption-attachment-1727\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1727 size-medium\" src=\"https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-300x300.jpg\" alt=\"Tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r f\u00fcr Hunde\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-270x270.jpg 270w, https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst-230x230.jpg 230w, https:\/\/www.kynologen.at\/_blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Angst.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-1727\" class=\"wp-caption-text\">Tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r f\u00fcr Hunde<\/figcaption><\/figure>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die verst\u00e4rkte Nachfrage im Heimtiersektor f\u00fchrte zu einem weitreichenden Angebot von Heimtierzubeh\u00f6r mit zum Teil tierschutzwidrigen Produkten. Der Verkauf von Waren f\u00fcr den Heimtierbereich unterliegt keiner tierschutzrechtlichen Regelung, da viele Angebote aus dem Ausland stammen und nicht zugelassen sein m\u00fcssen. Bei tierschutzwidrigem Zubeh\u00f6r ist zu unterschieden, ob das Produkt generell als tierschutzwidrig einzustufen ist (z. B. Stromreizger\u00e4te), oder ob es durch unsachgem\u00e4\u00dfe oder l\u00e4ngere Handhabung des Produktes oder auch aufgrund der beworbenen Produktbeschreibung zu tierschutzwidrigen Zust\u00e4nden f\u00fchren kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund der gro\u00dfen Bandbreite dieser M\u00f6glichkeiten, enth\u00e4lt das Merkblatt eine Liste mit Gegenst\u00e4nden, die ein hohes Potential f\u00fcr einen tierschutzwidrigen Einsatz bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfem Gebrauch haben. Die Liste ist nicht als abschlie\u00dfend zu betrachten und soll zuk\u00fcnftig in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: justify;\"><strong>Tierschutzrecht<\/strong><\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach \u00a7 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es verboten, einem Tier ohne vern\u00fcnftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuzuf\u00fcgen. Das Tier muss seiner Art und seinen Bed\u00fcrfnissen entsprechend angemessen ern\u00e4hrt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden, In \u00a7 3 TierSchG werden spezifische Verbote aufgef\u00fchrt. Ein explizites Verbot ist beispielsweise, ein Ger\u00e4t zu verwenden, das durch die direkte Stromeinwirkung das artgem\u00e4\u00dfe Verhalten eines Tieres (&#8230;) erheblich einschr\u00e4nkt (&#8230;) und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgt (&#8230;) (\u00a7 3 Nr. 11 TierSchG).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) verbietet bei der Ausbildung, der Erziehung und dem Training von Hunden Stachelhalsb\u00e4nder oder andere f\u00fcr Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><strong>Liste Heimtierzubeh\u00f6r<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong> Erziehungshilfen &#8211; <\/strong><strong style=\"font-size: 18px;\">Stromreizger\u00e4te<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl die Anwendung von Stromreizger\u00e4ten verboten ist (\u00a7 3 Nr. 11 TierSchG i.V.M. BVerfG AZ 3 C 14.05 vom 24.02.2006), sind diese Ger\u00e4te aufgrund des freien Handelsverkehrs in Europa frei verk\u00e4uflich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Erziehungshilfen &#8211; Arealbegrenzer \/ unsichtbarer Zaun <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim Einsatz von unsichtbaren Z\u00e4unen sollen Hunde in einem bestimmten Areal (\u201eArealbegrenzer\u201c: ein unterirdisch verlegter Elektrodraht verbunden mit einem Sender und einem Empf\u00e4nger am Halsband des Hundes, der bei einer bestimmten Ann\u00e4herung an den vergrabenen Draht zun\u00e4chst oft erst ein Ton- und\/oder Vibrationssignal und bei weiterer Ann\u00e4herung einen Elektroreiz ausl\u00f6st.) zur\u00fcckgehalten werden, ohne dass dazu feste Z\u00e4une notwendig sind. Dabei k\u00f6nnen verschiedene Strafreize (Z. B.: Ton, Vibration, Strom) \u00fcber das Empf\u00e4ngerhalsband am Hund gesetzt werden. Diese werden bei allen Ger\u00e4ten immer mit m\u00f6glichen Elektroreizen angeboten. Je nach Hersteller variieren dabei die Angaben \u00fcber maximale Impulsst\u00e4rke und -dauer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend der Mensch die Herkunft solcher Schocks (Vergleich mit medizinischer Reizstromtherapie) verstandesm\u00e4\u00dfig erfassen und als ungef\u00e4hrlich und nicht be\u00e4ngstigend einstufen kann, sind diese f\u00fcr Tiere oft nicht vorhersehbar. Dar\u00fcber hinaus spricht eine Vielzahl fundierter Argumente gegen die Anwendung von selbstausl\u00f6senden Ger\u00e4ten. Besonders schwerwiegend ist die M\u00f6glichkeit, dass dem Tier durch Fehlfunktionen oder ein Verh\u00e4ngen bis zur Ersch\u00f6pfung der Batterie Stromschl\u00e4ge der maximalen St\u00e4rke zugef\u00fcgt werden k\u00f6nnen, zus\u00e4tzlich wird das Revierverhalten des Tieres bei Eindringen fremder Tiere oder fremder Personen gravierend beeintr\u00e4chtigt. Au\u00dferdem kann es grunds\u00e4tzlich zu einer Fehlverkn\u00fcpfung kommen und der Hund den negativen Strafreiz beispielsweise mit einem Kind auf der anderen Stra\u00dfenseite verkn\u00fcpfen. Dies kann nicht mit Vorsichtsma\u00dfnahmen ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beurteilung eines Arealbegrenzers in Verbindung mit einem am Hals des Hundes angebrachten Elektroreizger\u00e4tes entspricht der Beurteilung von Elektroreizger\u00e4ten. Der Einsatz ist nicht mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Erziehungshilfen &#8211; Elektroreizger\u00e4te <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><u>Fachliche Einsch\u00e4tzung (gilt entsprechend f\u00fcr andere strafreizausl\u00f6sende Erziehungshalsb\u00e4nder &#8211; I.b &#8211; e)<\/u><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Belohnung und Strafe beeinflussen das Verhalten eines Tieres. Bei Belohnung versucht es, das Verhalten erneut zu zeigen, um eine weitere Belohnung zu erhalten. Bei Strafe wird das Tier versuchen, das Verhalten nicht mehr zu zeigen, um der Strafe zu entgehen. In der modernen Hundeausbildung wird mit positiver Verst\u00e4rkung gearbeitet. Unerw\u00fcnschtes Verhalten wird entweder gegenkonditioniert mit erw\u00fcnschtem Verhalten oder \u201egel\u00f6scht\u201c, das bedeutet das Fehlverhalten wird ignoriert. Im Gegensatz dazu besteht beim Einsatz von positiven Strafen, um ein unerw\u00fcnschtes Verhalten zu unterbinden, ein gro\u00dfes Risiko. Im Folgenden sind die wichtigsten negativen Auswirkungen auf den Hund zusammengefasst:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>K\u00f6rperliche Sch\u00e4den am Tier k\u00f6nnen nicht ausgeschlossen werden.<\/li>\n<li>Die Wirksamkeit eines solchen Ger\u00e4tes beispielsweise bei Hunden mit ausgepr\u00e4gtem Jagdtrieb muss au\u00dferordentlich hoch sein und verursacht dann in der Regel mehr als nicht unerhebliche Schmerzen.<\/li>\n<li>Fehlverkn\u00fcpfungen zwischen dem Strafreiz, dem Verhalten des Hundes, dem Ort, Ger\u00e4uschen, Objekten oder Personen (incl. Halter) sind m\u00f6glich und k\u00f6nnen Verhaltensprobleme ausl\u00f6sen oder verschlimmern. Ein effektives Lernverhalten ist f\u00fcr den Hund kaum oder nicht m\u00f6glich. Wenn in der Folge der Strafreiz als willk\u00fcrlich empfunden wird, erh\u00f6ht sich der Stresslevel des Tieres enorm und kann bis zur erlernten Hilflosigkeit f\u00fchren:<\/li>\n<li>Oft haben Elektroreizger\u00e4te eine enorme Reichweite (bis zu 1,5 km), so dass der Hund von seinem Halter nicht mehr direkt beobachtet werden kann.<\/li>\n<li>Unbeabsichtigtes Ausl\u00f6sen der Fernbedienung kann zu Fehlverkn\u00fcpfungen und damit nachhaltigen Verhaltensproblemen f\u00fchren.<\/li>\n<li>Aufgrund oft unzureichender Sachkunde des Halters wird der Strafreiz entweder zu sp\u00e4t, zu fr\u00fch oder ohne Verkn\u00fcpfungsm\u00f6glichkeit (z. B. Befehl) ausgel\u00f6st.<\/li>\n<li>Aufgrund eines unzureichenden Trainings wei\u00df der Hund nicht, was von ihm verlangt wird.<\/li>\n<li>Unwirksamkeit des Ger\u00e4tes, wenn der Strafreiz gerade im Vergleich zur Verhaltensmotivation (\u201eselbstbelohnendes Jagdverhalten\u201c) zu schwach ist.<\/li>\n<li>Deutliche Wesensver\u00e4nderungen sind gerade bei eher \u00e4ngstlichen Hunden m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Es besteht das Risiko unkontrollierten Verhaltens infolge der pl\u00f6tzlichen Reizeinwirkung (z. B. panikartige Flucht, Aggression gegen zuf\u00e4llig anwesende Personen oder Tiere).<\/li>\n<li>Schmerzempfindungen sind abh\u00e4ngig von morphologischen Rasseunterschieden (Hautdicke, Fell, etc.), aber auch von den Individuen. So kann die aktuelle Konstitution (\u201eTagesform\u201c) aber auch \u00e4u\u00dfere Bedingungen (z. B. nasses Fell) zu verschiedenen Reaktionen auf den Strafreiz f\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die TVT lehnt den Einsatz von Elektroreizger\u00e4ten ab und sieht keine M\u00f6glichkeit einer rechtlichen Ausnahmegenehmigung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><u>Rechtliche Situation<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach \u00a7 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Ger\u00e4t zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgem\u00e4\u00dfe Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschr\u00e4nkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zul\u00e4ssig ist. Inwieweit und in welchem Rahmen solche Ger\u00e4te in der Hundeausbildung und -haltung tiergerecht eingesetzt werden k\u00f6nnen, wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Der Bundesrat, auf dessen Initiative die Nr. 11 im Jahr 1998 in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurde, hat in der Begr\u00fcndung auf die besondere Sensibilit\u00e4t von Pferden und Hunden gegen\u00fcber solchen Ger\u00e4ten aufmerksam gemacht, und darauf hingewiesen, dass die Praxis zeige, dass die vielen erforderlichen tiersch\u00fctzerischen Aspekte bei ihrer Handhabung sehr oft nicht ber\u00fccksichtigt werden. Der gew\u00fcnschte Effekt (Gehorsam, Bewegung) k\u00f6nne in der Regel auch durch andere, schonendere Mittel, die ein Leiden des Tieres ausschlie\u00dfen, erreicht werden (BT-Drucks. 13\/7015, 28, zit. nach Hirt\/Maisack\/Moritz: Kommentar zum Tierschutzgesetz, \u00a7 3 Rn 61).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.02.2006 entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizhalsb\u00e4ndern, die nach Ihrer Bauart geeignet sind, Tieren nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuzuf\u00fcgen, verboten ist, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zul\u00e4ssig ist. Diese gibt es bisher nicht. Daraus ergibt sich ein generelles Verbot von Elektroreizger\u00e4ten. Dabei kommt es nicht mehr auf die konkrete Verwendung der Ger\u00e4te im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzuf\u00fcgen. Das sind praktisch alle handels\u00fcblichen Ger\u00e4te die eine Stromwirkung zeigen (s.a. Hirt\/Maisack\/Moritz \u00a7 3 Rn. 62-66) deshalb sind Elektroreizger\u00e4te in der Hundeausbildung verboten. <em>\u201eDass diese Ger\u00e4te zu einer direkten Stromeinwirkung auf das Tier f\u00fchren und dessen artgem\u00e4\u00dfes Verhalten und insbesondere seine Bewegung erheblich einschr\u00e4nken, ist unzweifelhaft, denn das Ziel ihrer Verwendung ist es, unerw\u00fcnschte Bewegungen wie weglaufen oder Jagen zu unterbinden und erw\u00fcnschte Bewegungen wie etwas herkommen zu erreichen. F\u00fcr das weitere Merkmal der Zuf\u00fcgung nicht unerheblicher Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den kommt es nicht auf die konkrete Handhabung des Ger\u00e4tes im Einzelfall an, sondern allein darauf, dass das Ger\u00e4t nach seiner Bauart und Funktionsweise geeignet sind, die untersagten Folgen herbeizuf\u00fchren. Das ist bei Teletaktger\u00e4ten der Fall; dasselbe gilt f\u00fcr Bell-Stopp-Ger\u00e4te und Arealbegrenzer.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach \u00a7 18 Abs. 1 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer einem Wirbeltier ohne vern\u00fcnftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden zuf\u00fcgt. An einem vern\u00fcnftigen Grund im Sinne des \u00a7 1 Satz 2 und \u00a7 18 Abs. 1 Nr. 1 fehlt es hier, da es nahezu immer m\u00f6glich ist, den Hund durch schonendere Mittel (z.B. an der Leine halten) vom Jagen abzuhalten.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Ultraschallger\u00e4te<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">W\u00e4hrend erwachsene Menschen meist keine Ultraschallt\u00f6ne h\u00f6ren k\u00f6nnen, liegen diese Tonfrequenzen f\u00fcr die meisten Tierarten im h\u00f6rbaren Bereich. Je nach Lautst\u00e4rke k\u00f6nnen Hunde diese T\u00f6ne als sehr unangenehme akustische Reize wahrnehmen, w\u00e4hrend die Betreuungspersonen diese nicht h\u00f6ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Halsb\u00e4nder mit Ultraschall <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Erziehungshalsb\u00e4nder werden mit Fernbedienung und Selbstausl\u00f6sung (s. a. d) Selbstausl\u00f6sende Ger\u00e4te) angeboten. Ein Fehlausl\u00f6sen dieser Ger\u00e4te ist m\u00f6glich. Da die hochfrequenten T\u00f6ne au\u00dferhalb des H\u00f6rbereichs des Menschen liegen, ist eine Kontrolle \u00fcber Timing und Beenden des akustischen Strafreizes so gut wie kaum m\u00f6glich. Ob der Ultraschallton einen schmerzhaften Reiz f\u00fcr den Hund darstellt, ist weder von Individuum zu Individuum noch von Ger\u00e4t zu Ger\u00e4t eindeutig und ist abh\u00e4ngig von der Expositionsdauer, &#8211; frequenz und -intensit\u00e4t. Grunds\u00e4tzlich ist der Einsatz dieser Erziehungshalsb\u00e4nder aufgrund der m\u00f6glichen Fehlverkn\u00fcpfungen (s. a. \u201eElektroreizger\u00e4te\u201c) und f\u00fcr den Hund sich negativ auswirkenden Verhaltens\u00e4nderungen abzulehnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein relativ neu hinzugekommenes Einsatzgebiet f\u00fcr Ultraschallhalsb\u00e4nder, bzw. Anh\u00e4nger f\u00fcr Halsb\u00e4nder ist die Ektoparasitenbek\u00e4mpfung. Neben Fl\u00f6hen und Zecken sollen diese Ger\u00e4te laut Werbung auch M\u00e4use, M\u00fccken, W\u00fcrmer, Spinnen, Kakerlaken, Ameisen usw. auf einer Fl\u00e4che von 10 &#8211; 60 Quadratmeter effektiv vertreiben. Aufgrund der dauerhaft gesendeten Ultraschallfrequenzen und dass der Hund durch die Befestigung am Halsband diesem st\u00e4ndigen Ger\u00e4usch nicht ausweichen kann, ist das Ger\u00e4t tierschutzwidrig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ultraschallabwehrger\u00e4te f\u00fcr den Au\u00dfenbereich <\/strong>&#8211; je nach Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ger\u00e4te zur Vergr\u00e4mung von Tieren (u. a. Hunde und Katzen) mittels Ultraschall werden in gro\u00dfer Zahl auf dem Markt angeboten und sind auch bei Discountern erh\u00e4ltlich. Tierbesitzer bemerken meist ein seltsames oder unerkl\u00e4rliches Verhalten ihres Hundes, k\u00f6nnen dies aber auf keine Ursache zur\u00fcckf\u00fchren. Solche Vergr\u00e4mungsger\u00e4te nutzen die Tatsache, dass diese Tiere h\u00f6here Frequenzen bis in den Ultraschallbereich besser h\u00f6ren k\u00f6nnen als Menschen. Angebotene Ultraschallger\u00e4te werden in unterschiedlichen Ausf\u00fchrungen angeboten und sind, beispielsweise als Vogelh\u00e4uschen getarnt, nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. H\u00e4ufig werden diese Ger\u00e4te dazu verwendet, st\u00f6rendes Verhalten (z. B. Bellen) des Nachbarhundes zu verhindern. Insbesondere f\u00fcr diese Anwendung sind die Ger\u00e4te aber nicht geeignet, da sie meist auf Bewegung reagieren. Der Hund lernt nicht, das Bellen zu unterdr\u00fccken, weil der Strafreiz des Ultraschallger\u00e4usches nicht eindeutig mit dem Bellen verkn\u00fcpft werden kann. Dar\u00fcber hinaus decken diese Ultraschallger\u00e4te meist einen gr\u00f6\u00dferen Bereich (Radius bis zu 15 m) ab, der die Fl\u00e4che eines durchschnittlichen Gartens \u00fcberschreitet. Somit kann sich der Hund dem unangenehmen Ger\u00e4usch im eigenen Garten oft nicht entziehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insgesamt ist neben Fehlverkn\u00fcpfungen (s. u. \u201eElektroreizger\u00e4te\u201c) des aversiven Reizes eine Unterdr\u00fcckung des Bellens (s. a. \u201eBell-Stopp-Ger\u00e4t\u201c) aus Tierschutzsicht abzulehnen, da es sich bei Laut\u00e4u\u00dferungen um eine artgem\u00e4\u00dfe Kommunikationsform des Hundes handelt. Speziell territoriales Bellen an der eigenen Reviergrenze kann Revierk\u00e4mpfe vermeiden und geh\u00f6rt zum Normalverhalten von Hunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz (\u201evern\u00fcnftige Grund\u201c &#8211; \u00a7 1 TierSchG) ist es nach \u00a7 13 Abs. 1 TierSchG verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den f\u00fcr Wirbeltiere verbunden ist. Nach Hirt\/Maisack\/Moritz (\u00a7 3 TierSchG Rn. 4) handelt sich um ein \u201epr\u00e4ventives gesetzliches Verbot, das bereits der blo\u00dfen Gef\u00e4hrdung von Wirbeltieren vorbeugen soll. Eine Fernhaltevorrichtung ist daher bereits dann verboten, wenn mit ihrer Verwendung die naheliegende M\u00f6glichkeit der Verletzung von Wirbeltieren verbunden ist\u201c.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Druckluft- und Spr\u00fchger\u00e4te<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Halsb\u00e4nder mit Luftdruck- oder Spr\u00fchger\u00e4ten &#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Drucklufthalsb\u00e4nder sind mit einer Druckluftpatrone ausgestattet und pressen auf manuell ausl\u00f6sbaren Knopfdruck kalte Pressluft vom Halsband nach oben auf das untere Kinn. Bei Spr\u00fchhalsb\u00e4ndern wird eine kleine Spr\u00fchflasche in das Halsband eingesetzt, die ebenfalls auf Knopfdruck an einer Fernbedienung Wasser in Richtung Kinn spr\u00fcht. Zus\u00e4tzlich besteht die Option den Spr\u00fchsto\u00df mit einem f\u00fcr den Hund unangenehmen Citronelladuft zu versehen. Der Hund ist diesem Duft relativ lange ausgesetzt, da er sich im Fell festh\u00e4ngt. Eine Verkn\u00fcpfung als Strafe kann durch die langfristige Einwirkung des olfaktorischen Strafreizes nicht erfolgen. Manche Hunde reagieren mit allergischen Hautver\u00e4nderungen auf den Duftstoff.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Ger\u00e4te l\u00f6sen einen aversiven Reiz aus und sollen laut Herstellerangaben zur Korrekturerziehung eingesetzt werden. Die Gefahr von Fehlverkn\u00fcpfungen ist identisch zu den Elektroreizger\u00e4ten. Druckluft- und Spr\u00fchger\u00e4te (mit und ohne Geruchskomponente) basieren auf Strafreizen und sind aus den genannten Gr\u00fcnden als tierschutzwidrig abzulehnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Selbstausl\u00f6sende Ger\u00e4te &#8211;\u00a0<\/strong><strong>Halsb\u00e4nder mit selbstst\u00e4ndiger Ausl\u00f6sung <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<br \/>(Strafreiz kann mit Strom, Druckluft, Vibration, Ultraschall oder Ton erfolgen.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Halsb\u00e4nder sollen unerw\u00fcnschtes Bellen eines Hundes mit automatisch ausgel\u00f6sten Strafreizen (je nach Ger\u00e4tetyp mit Strom, Druckluft, Vibration, Ultraschall und\/oder Ton) unterbinden. Es sind grunds\u00e4tzlich zwei unterschiedliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die vom Menschen unerw\u00fcnschte Laut\u00e4u\u00dferung des Hundes zu unterscheiden:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong><u>Bellen als Normalverhalten:<\/u> <\/strong>Bellen ist eine wichtige Form der Kommunikation sowohl innerartlich, aber auch mit Menschen und anderen Tierarten. Bellen wird als undifferenzierte Laut\u00e4u\u00dferungsform sehr variabel in unterschiedlichsten Situationen gezeigt. H\u00e4ufig erfolgt es im Kontext von Spielen sowie von offensiver und defensiver Aggression. Die Unterbindung von Normalverhalten kann Hunde verunsichern und ver\u00e4ngstigen. Die Anwendung von aversiven Strafreizen in diesem Kontext ist aus Tierschutzsicht abzulehnen.<\/li>\n<li><strong><u>Trennungsangstbedingtes Bellen:<\/u><\/strong> Viele Hunde, die unter Trennungsangst leiden, bellen, wenn sie alleine gelassen werden. In dieser f\u00fcr die Hunde an sich schon sehr belastenden Situation wird der \u00e4ngstliche Hund zus\u00e4tzlich durch ein Anti-bell- Ger\u00e4t bestraft. Der Strafreiz unterdr\u00fcckt lediglich ein Symptom, die Ursache wird aber nicht behoben. Um dieser Trennungsangst wirkungsvoll und tierschutzgerecht zu begegnen, sind verhaltenstherapeutische \u00dcbungen in Zusammenarbeit mit einem\/r spezialisierten Tierarzt\/Tier\u00e4rztin (Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie, Fachtierarzt\/Fachtier\u00e4rztin f\u00fcr Verhaltenskunde\/Ethologie) notwendig. Die Anwendung von Strafreizen erzeugt zus\u00e4tzliche Schmerzen und Leiden f\u00fcr den Hund, die oft erheblich und auch l\u00e4nger anhaltend sein k\u00f6nnen. Eine Bestrafung bei Trennungsangstsymptomen ist hochgradig tierschutzwidrig, weil schon die Vokalisation als ein Symptom f\u00fcr eine tierschutzrelevante Situation zu werten ist. In manchen F\u00e4llen kann der Straftatbestand nach \u00a7 17 Nr. 2b TierSchG erf\u00fcllt sein.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zus\u00e4tzlich besteht bei der automatisierten Bestrafung die Gefahr von Fehlausl\u00f6sungen (z.B. Ausl\u00f6sung bei Bellen anderer Hunde und anderen lauten Ger\u00e4uschen, nicht nur bei Bellen) und technischen M\u00e4ngeln. Die Gefahr von Fehlverkn\u00fcpfung ist bei diesen Ger\u00e4ten sehr gro\u00df. Bestenfalls wird der aversive Reiz ausgel\u00f6st, wenn der Hund bellt, aber vielleicht auch beim Bellen anderer Hunde oder anderen Ger\u00e4uschen. Die Strafe kann mit seinem Verhalten (Bellen, umherlaufen, Schlafen, etc.) oder auch mit dem Ort oder anderen Umst\u00e4nden verbunden werden. Fehlverkn\u00fcpfungen k\u00f6nnen zur Entstehung von Verhaltensst\u00f6rungen f\u00fchren (z. B. Meideverhalten an bestimmten Orten, an dem der Hund bestraft wurde, Panik in \u00e4hnlichen Situationen) (s. a. \u201eElektroreizger\u00e4te\u201c).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bell-Stopp-Ger\u00e4te, die automatisch bei Hundegebell ausl\u00f6sen sollen, sind tierschutzwidrig.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Erziehungsgeschirre, die auf Basis aversiver Reize wirken<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>mit Zugwirkung unter den Achselh\u00f6hlen<\/strong> &#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Erziehungsgeschirre \u00fcbertragen die Zugwirkung mechanisch auf d\u00fcnne Schn\u00fcre auf den Bereich der Achselh\u00f6hlen. Diese schmerzinduzierte Strafwirkung soll den Hund vom Ziehen an der Leine abhalten. Neben dem Schmerz k\u00f6nnen durch sie mechanische Wirkung auf der sehr empfindlichen Haut in diesem Bereich n\u00e4ssende Ekzeme und Entz\u00fcndungen entstehen. Erziehungsgeschirre, die in ihrer Wirkung auf einem schmerzinduzierten Strafreiz beruhen sind seit dem 01.01.2022 explizit verboten (\u00a7 2 Abs. 5 TierSchHuV: \u201e<em>Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsb\u00e4nder oder andere f\u00fcr die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.\u201c<\/em>).<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Sonstige Hilfsmittel<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Stachelhalsband <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Wirkung des Stachelhalsbandes beruht auf einem schmerzinduzierten Strafreiz. Die Verwendung von Stachelhalsb\u00e4ndern, auch Korallenhalsband genannt, ist seit dem 01.01.2022 explizit verboten (\u00a7 2 Abs. 5 TierSchHuV: \u201e<em>Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsb\u00e4nder oder andere f\u00fcr die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.\u201c<\/em>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Endlosw\u00fcrger <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Generell lassen sich Zughalsb\u00e4nder mit und ohne Stopp unterscheiden. Das bedeutet, dass das Zuziehen des Halsbandes ab einem bestimmten Ma\u00df gestoppt wird (\u201eStoppw\u00fcrger\u201c), oder eben nicht (\u201eEndlosw\u00fcrger\u201c, falsch eingestellte \u201eMoxon- oder Retrieverleinen\u201c). Ein verst\u00e4rkter Zug wirkt bei zu starkem Zuziehen des Halsbandes direkt auf Kehlkopf, Luftr\u00f6hre und die Blutversorgung ein und kann zu nachhaltigen k\u00f6rperlichen Sch\u00e4digungen (z. B. Atemnot, Erh\u00f6hung des Augendrucks) bis hin zur Strangulation f\u00fchren. Ein Halsband ohne Stopp oder nicht korrekt eingestelltem Stopp (Freies Atmen muss jederzeit sichergestellt sein.) ist tierschutzwidrig und f\u00e4llt unter das Verbot von \u00a7 2 Abs. 5 TierSchHuV.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\"><strong>Unterbringung<\/strong><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hundebox, Hundek\u00e4fig, Transportbox, Welpenauslauf &#8211; je nach\u00a0Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ma\u00dfe der angebotenen Hundeboxen entsprechen in etwa den Ma\u00dfen einer Transportbox f\u00fcr Hunde. Oft nimmt in der Produktbeschreibung der Transport aber eine untergeordnete Rolle ein. Gerade f\u00fcr kleine Rassen werden auch mobile Welpenausl\u00e4ufe f\u00fcr drinnen und drau\u00dfen angeboten. K\u00e4fige sind vorwiegend zur Verwendung innerhalb des Wohnbereichs gedacht (beispielhafte Beschreibung: \u201eBodenwanne sch\u00fctzt Ihr Parkett, Teppich usw., wenn sich Ihr Hund mal erleichtern muss.\u201c) aber einige Produkte werben auch f\u00fcr den Einsatz im Au\u00dfenbereich (\u201eideal f\u00fcr Terrassen, Innenh\u00f6fe, G\u00e4rten und Garagen\u201c). Zudem nehmen Hundeboxen und -k\u00e4fige in Form eines Holzm\u00f6belst\u00fccks mit samt Stauraum (Schublade, T\u00fcren etc.) eine gr\u00f6\u00dfere Rolle ein. Aufgrund dieser Herstellerbeschreibungen wird dem Hundebesitzer suggeriert, dass der Hund dort ohne Probleme regelm\u00e4\u00dfig und auch \u00fcber l\u00e4ngere Zeit insbesondere auch nachts untergebracht werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df deutschem Tierschutzgesetz (TierSchG) ist der Halter eines Tieres verpflichtet, dieses seiner Art und seinen Bed\u00fcrfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen. Die M\u00f6glichkeit des Tieres zu artgem\u00e4\u00dfer Bewegung so einzuschr\u00e4nken, dass ihm \u201eSchmerzen oder vermeidbare Leiden oder Sch\u00e4den\u201c zugef\u00fcgt werden, ist verboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Beurteilung der Haltung von Hunden ist die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) heranzuziehen. Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung gelten bei Tierversuchen und der tier\u00e4rztlichen Behandlung sowie f\u00fcr den Transport von Hunden. Die Anforderungen der TierSchHuV gelten f\u00fcr R\u00e4ume und Raumeinheiten, also auch f\u00fcr bewegliche verschlie\u00dfbare Raumelemente (z. B. Hundeboxen). Werden Hunde in R\u00e4umen oder Raumeinheiten (z. B. Hundebox) gehalten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind im Wesentlichen die Kriterien einer Zwingerhaltung laut TierSchHuV erf\u00fcllt. Deshalb m\u00fcssen in diesen F\u00e4llen die Mindestma\u00dfe f\u00fcr die Zwingerhaltung (je nach Gr\u00f6\u00dfe des Hundes 6 &#8211; 10 qm) eingehalten werden. Sowohl die Auslegungshinweise zur TierSchHuV des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (2016) als auch die Rechtsprechung sehen zudem die Haltung von Hunden in geschlossenen Transportboxen als tierschutzwidrig an. Im Gegensatz dazu verwenden Hundetrainer nach einer nicht repr\u00e4sentativen Umfrage in Deutschland (n= 100) und \u00d6sterreich (n = 23) mehrheitlich Hundeboxen f\u00fcr die eigene Hundehaltung und empfehlen diese Haltungsform auch ihren Klienten (Binder et al., 2020).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Unterbringung von Hunden in Boxen schr\u00e4nkt die Bewegungsm\u00f6glichkeit und verschiedene essenzielle Verhaltensweisen (z. B. Erkundungs- und Sozialverhalten) erheblich ein. F\u00fcr \u00e4ngstliche Hunde ist der R\u00fcckzug aus dem Blickfeld von Personen oder anderen Tieren f\u00fcr ihr Sicherheitsbed\u00fcrfnis zwar notwendig aber beispielsweise bei einer Drahtgitterk\u00e4figbox nicht m\u00f6glich, ebenso k\u00f6nnen die Tiere ihre eigene Flucht- bzw. Individualdistanz nicht aktiv vergr\u00f6\u00dfern. Die nachteiligen Auswirkungen einer Unterbringung in der Box auf das Wohlbefinden von Hunden sind durch Literaturstudien dokumentiert und zeigen, dass es zu tierschutzrelevanten Belastungen f\u00fchren kann, wenn der Hund beispielsweise die Kontrolle \u00fcber seine Umgebung verliert und sich Sinnesreizen weder entziehen noch ann\u00e4hern kann. In der Folge k\u00f6nnen Verhaltensst\u00f6rungen (z. B. aggressives oder \u00e4ngstliches Verhalten, Trennungsangst) entstehen oder verst\u00e4rkt werden, was die Gesundheit des Hundes langfristig beeintr\u00e4chtigen kann. Bei unbeaufsichtigten Fluchtversuchen kann es zudem zu mitunter erheblichen Verletzungen kommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben dem sicheren Aufbewahren des Hundes werden h\u00e4ufig auch verschiedene verhaltenstherapeutische Einsatzzwecke in der Produktbeschreibung erw\u00e4hnt (Durchschlaf- und Sauberkeitstraining, Grenzen aufzuzeigen, sicherer Platz zum Entspannen und Ausruhen, etc.). Werden jedoch Hundeboxen im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Indikation (z. B. Trennungsangst) eingesetzt, m\u00fcssen sie zun\u00e4chst als sicherer R\u00fcckzugsort unter Begleitung einer professionellen Anweisung (auf Verhalten spezialisierter Tierarzt) antrainiert werden. Essenziell ist dabei die Entscheidung des Tieres, diesen Ort aus eigenem Antrieb aufzusuchen und die M\u00f6glichkeit, diesen auch jederzeit wieder verlassen zu k\u00f6nnen. Die Unterbringung, bzw. das Einsperren eines Hundes in einer verschlossenen Box kann deshalb nicht als Anbieten eines sicheren R\u00fcckzugsortes bezeichnet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gerade bei Welpen und Junghunden werden Hundeboxen regelm\u00e4\u00dfig tierschutzwidrig verwendet, da die oft mit der Erziehung der Hunde \u00fcberforderten Halter die Hundeboxen missbr\u00e4uchlich als \u201eErziehungshilfe\u201c oder als \u201eParkplatz\u201c f\u00fcr ihre Hunde verstehen und einsetzen. Durch den Stress des Eingesperrtseins k\u00f6nnen sich Verhaltensanlagen wie beispielsweise Angst oder Aggression verst\u00e4rken und zu echten Verhaltensst\u00f6rungen entwickeln. Diese bedeuten f\u00fcr das betroffene Tier zum einen erhebliche Leiden und k\u00f6nnen zum andern sogar zu einer Abgabe des Tieres f\u00fchren, wenn der Besitzer damit \u00fcberfordert ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Literatur:<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>D\u00f6ring D., Schneider B., Erhard M.H., Sch\u00f6nreiter S.: A Verwendung von verschlie\u00dfbaren Hundeboxen im Alltag. Ausgabe: 3\/2022, S. 306-313;<\/em><\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/h4>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Pflegeprodukte<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>R\u00fcdenwindeln\/L\u00e4ufigkeitsh\u00f6schen <\/strong>&#8211; je nach Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verwendung von Windeln f\u00fcr inkontinente Tiere oder l\u00e4ufige H\u00fcndinnen (\u201eL\u00e4ufigkeitsh\u00f6schen\u201c) kann f\u00fcr ein Zusammenleben mit dem betroffenen Tier in einer Wohnung oder einem Haus grunds\u00e4tzlich indiziert sein. Problematisch hingegen ist, wenn bei gemeinsamer Haltung von potenten m\u00e4nnlichen und weiblichen Tieren eine Tr\u00e4chtigkeit durch das Tragen einer Windel verhindert werden soll. Meist m\u00fcssen m\u00e4nnliche Zuchttiere die Windel tragen, um zus\u00e4tzlich ein unerw\u00fcnschtes Markierverhalten zu unterbinden. Das Sexualverhalten von R\u00fcden wird durch die Windel rein mechanisch unterbunden, der Ausl\u00f6ser f\u00fcr den Sexualtrieb &#8211; beispielsweise eine l\u00e4ufige H\u00fcndin &#8211; bleibt aber permanent im direkten Kontakt mit dem m\u00e4nnlichen Tier. Eine r\u00e4umliche Trennung der Tiere f\u00fcr die Zeit der L\u00e4ufigkeit ist in der Regel f\u00fcr die Tierhalter deutlich aufwendiger durchzuf\u00fchren, aber aus Tierschutzsicht geboten. Ebenfalls tierschutzwidrig wird der Einsatz von Hundewindeln bei nicht stubenreinen Tieren (z.B. Welpen) oder damit der Hund l\u00e4ngere Zeit alleine in der Wohnung\/Haus gelassen zu werden. Je nach Einsatz der f\u00fcr Hunde angebotenen Windeln sind diese daher als tierschutzwidrig einzustufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Hundetoiletten <\/strong>&#8211; je nach Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hundetoiletten k\u00f6nnen als Trainingsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Welpen oder auch f\u00fcr kranke oder \u00e4ltere Hunde sinnvoll sein. Jedem Hund muss jedoch dauerhaft ein ausreichend langer Auslauf im Freien erm\u00f6glicht werden, bei dem sich der Hund auch l\u00f6sen kann. Der Trend insbesondere bei kleineren Hunderassen dem Tier eine Hundetoilette in der Wohnung anzubieten, kann den Spaziergang mit all seinen Umwelt- und Sinnesreizen keinesfalls ersetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Krallenkappen\/Soft Claws <\/strong>&#8211; je nach Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben der beworbenen Anwendung, die Tiere von starkem Kratzen am eigenen K\u00f6rper abzuhalten, d\u00fcrfte das Hauptaugenmerk der Anwender auf Sch\u00e4den am Mobiliar oder Bodenbelag liegen. F\u00fcr die Anwendung m\u00fcssen die Krallen zun\u00e4chst gek\u00fcrzt werden, anschlie\u00dfend werden die aus weichem Kunststoff bestehenden Krallenkappen direkt auf die Krallen geklebt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Probleme k\u00f6nnten eventuell durch Verschlucken von Krallenkappen auftreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Anwendung von Krallenkappen bei Hunden kann im Einzelfall (z. B. bei einer Krallenverletzung) gerechtfertigt sein. Die Verwendung von Krallenkappen zur Schonung des Bodenbelags oder der M\u00f6bel ist tierschutzwidrig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>H\u00e4ngematten\/Hilfsmittel zur Restriktion <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Pflege von Hunden werden Hundeh\u00e4ngematten angeboten. In der Beschreibung wird das auch als <em>\u201eRestriktionsbeutel\u201c<\/em> bezeichnete Hilfsmittel zur Ruhigstellung von Hunden angepriesen zur Verwendung \u201e<em>beim Baden, Nagelschneiden, Einnehmen von Medikamenten, Reinigen von Z\u00e4hnen und Ohren, Einnehmen von Augentropfen, Untersuchen, Injizieren usw<\/em>.\u201c. Bei ausreichender Gew\u00f6hnung und je nach Pflegema\u00dfnahme kann die Verwendung der Hundeh\u00e4ngematte im Einzelfall sachgerecht sein. Die Beschreibung suggeriert jedoch auch \u00fcber Pflegema\u00dfnahmen hinausgehende Manipulationen am Tier, die in Deutschland f\u00fcr Tierhalter nicht zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Utensilien werden daher als grunds\u00e4tzlich tierschutzwidrig eingestuft.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Sonstiges<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Spielzeug <\/strong>&#8211; je nach Art und Anwendung tierschutzwidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei kleinteiligem Spielzeug, beispielsweise auch bei Batterie betriebenen Ger\u00e4ten, besteht die Gefahr, dass Hunde diese im Spiel zerlegen und verschlucken. Bei der Auswahl des richtigen Spielzeugs sollte darauf geachtet werden, f\u00fcr welche Gr\u00f6\u00dfenklassen es geeignet ist. Bei einigen Materialien (z.B. Vinyl) besteht die Gefahr der Vergiftung und der Verletzung beim Zerbei\u00dfen und Verschlucken von einzelnen Teilen. Am besten geeignet sind Vollgummiprodukte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">B\u00e4lle m\u00fcssen immer anhand der Gr\u00f6\u00dfe des Tieres ausgew\u00e4hlt werden. Es kann ggf. zum Verschlucken oder Ersticken des Tieres bei zu kleinen B\u00e4llen kommen. Auch das Material muss sorgsam ausgew\u00e4hlt sein. Giftig ist beispielsweise Vinyl (PVC). An die Gr\u00f6\u00dfe des Hundes angepasste Vollgummi\u00adB\u00e4lle sind meist am sinnvollsten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Verkleidung <\/strong>&#8211; tierschutzwidriges Zubeh\u00f6r<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gemeint sind hier nicht die vor der Witterung sch\u00fctzenden M\u00e4ntel f\u00fcr Hunde, die dies ben\u00f6tigen, sondern Verkleidungen jeglicher Art bspw.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Faschingskost\u00fcme, M\u00fctzen, die in diesen F\u00e4llen lediglich zur Belustigung des Menschen dienen und keinen Zweck erf\u00fcllen. Insbesondere sog. Petfluencer bedienen sich solcher Hilfsmittel, dabei wird das Tier in eine ggf. angsteinfl\u00f6\u00dfende Situation gef\u00fchrt. Aufgrund der Bedr\u00e4ngungssituation (Anziehen des Kost\u00fcmes) kann es auch zum Auftreten von angstaggressivem Verhalten kommen. Ein weiterer Aspekt ist, dass die innerartliche Kommunikation eingeschr\u00e4nkt wird. Das Leiden durch Stress und Angst w\u00e4ren in jedem Fall zu vermeiden gewesen.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Fazit<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Einsatz von tierschutzwidrigem Zubeh\u00f6r in der Hundehaltung kann mit dauerhaften oder sogar lebenslangen erheblichen Schmerzen, Leiden und Sch\u00e4den der Tiere verbunden sein. Nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit sind Behandlungen und Einschr\u00e4nkungen von Tieren aus Tierschutzsicht auf ihre Geeignetheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. \u201eAn der Geeignetheit (&#8230;) fehlt es, wenn der Eingriff untauglich ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. (&#8230;) An der Erforderlichkeit (&#8230;) fehlt es, wenn eine andere Ma\u00dfnahme in Betracht kommt, die gleicherma\u00dfen zweckeffektiv ist, aber weniger stark in Leben, Wohlbefinden und Unversehrtheit von Tieren eingreift. (.) Nach dem Mehr-Nutzen-als-Schaden-Prinzip (&#8230;) kann ein vern\u00fcnftiger Grund nur vorliegen, wenn der von dem Eingriff ausgehende Nutzen so gewichtig ist, dass er die Beeintr\u00e4chtigung der Belange der Tiere wesentlich \u00fcberwiegt\u201c (Hirt et al., 2016).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses Merkblatt soll das Erkennen bzw. den Einsatz von tierschutzwidrigem Zubeh\u00f6r erleichtern und helfen, diese Produkte zu erkennen, zu vermeiden oder durch eine ad\u00e4quate Anwendung tierschutzgerecht einzusetzen. Dar\u00fcber hinaus bietet der Arbeitskreis 2 (Hunde und Katzen) der TVT an, dass sie nach einer Meldung von tierschutzwidrigem Zubeh\u00f6r die Verk\u00e4ufer kontaktiert und darauf hinweist.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">Literatur<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) ge\u00e4ndert worden ist.<br \/>&#8211; Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970) ge\u00e4ndert worden ist.<br \/>&#8211; Hirt A., Maisack Ch., Moritz J.: TierSchG Tierschutzgesetz Kommentar, 3. Aufl., 2015, Verlag Franz Vahlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>QUELLE: <br \/><\/strong><a href=\"http:\/\/www.tierschutz-tvt.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.tierschutz-tvt.de<\/a><br \/>Alle Ver\u00f6ffentlichungen sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt, das Copyright liegt bei der TVT. Wir freuen uns aber, wenn Sie unsere Informationen f\u00fcr Tierschutzzwecke verwenden. Gerne k\u00f6nnen Sie die Ver\u00f6ffentlichungen kopieren und weiterverbreiten. Sollten Sie nur Teile daraus verwenden, d\u00fcrfen die Informationen nicht inhaltlich verf\u00e4lschend gek\u00fcrzt werden, und als Urheber ist immer die Tier\u00e4rztliche Vereinigung f\u00fcr Tierschutz e.V. zu nennen. Erarbeitet vom Arbeitskreis Nr. 2 (Hunde und Katzen)\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20003541\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00d6sterr. Tierschutzgesetz 2024 in aktuellster Fassung<\/a><\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verbot der Tierqu\u00e4lerei (nach \u00d6sterr. Tierschutzgesetz \u00a7 5) ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerz, Leid oder Schaden zuzuf\u00fcgen, oder es in schwere Angst zu versetzten. 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